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Vermittlung von Fachgutachtern für Artenschutzlösungen

Vermittlung von Gutachtern bei Erfassung von Quartieren sowie bei der Schaffung von Ersatzlösungen:

Oft ist es erforderlich, ein Gebäude darauf hin zu untersuchen, ob geschützte Vogel- oder Fledermausarten dort ihre Brut- oder Schlafplätze haben. Nur so lässt sich ermitteln, was im Falle einer Sanierung für Ersatzmaßnahmen (Ein- oder Anbau von Ersatzquartieren) sinnvoll und notwendig ist. Die Brut- Nist- und Schlafplätze der Tiere sind (mit Ausnahme der Haustaube) von allen wildlebenden Vogelarten sowie Fledermäusen ganzjährig geschützt! Das bedeutet, dass die Untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmereglung nach dem Naturschutzgesetz erteilen muss. Mehr dazu unter Artenschutzrecht.

Wenn Sie Fachleute für Artenschutzgutachten für Gebäude bewohnende Vogel- und Fledermausarten suchen, wenden Sie sich entweder an den

BUND Region Hannover per Mail,

oder an die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover

oder entsprechende Fachplanungsbüros mit Gutachtern.

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