In der Nähe von Schulenburg im Süden der Region Hannover sollen drei neue Windenergieanlagen entstehen. Der BUND kritisiert die Pläne, da zwei der drei Windenergieanlagen außerhalb der von der Region Hannover festgelegten Vorranggebieten liegen und die Anlagen sehr nah an den Schulenberger Berg mit dem Wahrzeichen „Schloss Marienburg“ rücken.
Hannover, 17.10.2025. – Der Firma EnBW Windkraftprojekte GmbH wurde im August der Bau drei neuer Windenergieanlagen südöstlich von Schulenburg genehmigt. Davon befindet sich nur eine Windenergieanlage in den von der Region Hannover festgelegten Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Diese sind mit dem Beschluss der Regionsversammlung am 1. April 2025 als „Sachliches Teilprogramm Windenergie 2025“ (vormals der 3. Entwurf der 5. Änderung des RROP 2016 – Neu-Festlegung der Windenergienutzung) in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel der Ausweisung dieser Gebiete durch die Region ist es, die Windenergienutzung in der Region Hannover zu steuern. Es soll also verhindert werden, dass „Wildwuchs“ entsteht.
Genau das tritt nun im Fall des Windparks Schulenburg III ein. Denn zwei Windenergieanlagen liegen außerhalb des Vorranggebietes und rücken damit deutlich näher an den Schulenberger Berg mit dem bekannten Wahrzeichen der Region Hannover „Schloss Marienburg“ heran. Sibylle Maurer-Wohlatz, Vorsitzende des BUND Region Hannover, weist ausdrücklich darauf hin, dass zwei der hier geplanten Standorte nicht zu den im Regionalen Raumordnungsprogramm ausgewiesenen Vorranggebieten gehören. Es handelt sich um zusätzliche Windenergiestandorte, die im Widerspruch zu den Schutzgütern Landschaftsschutz und Artenschutz stehen. Da in dem im RROP vorgesehenen Vorranggebiet der Bau von drei Windenergieanlagen möglich gewesen wäre, ist nicht nachvollziehbar, warum diese nun außerhalb genehmigt wurden.
Für das Waldgebiet des Schulenburger Berges, dessen östlicher Bereich zum Landschaftsschutzgebiet „Calenberger Leinetal“ gehört, ist unter anderem ein Vorkommen des Uhus bestätigt. Aufgrund des Heranrückens der Windenergieanlagen an den deutlich höher gelegenen Schulenburger Berg ist zu befürchten, dass die Tiere durch die Anlagen erfasst werden. Der BUND kritisiert daher die Genehmigung und gibt zu bedenken, dass die Inanspruchnahme von Windenergieflächen über das Regionale Raumordnungsprogramm hinaus die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung gefährdet.
Denn im Regionalen Raumordnungsprogramm sind die Windenergieflächen festgelegt, die zum Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 notwendig sind. Insgesamt sind das 40 Vorranggebiete, die sich auf eine Fläche von rund 5.368 Hektar summieren. Dies entspricht 2,34 % der Fläche des Regionsgebietes, davon gut 1 % ohne Höhenbegrenzung. Damit wird das gesetzlich geforderte Teilflächenziel von 0,63 Prozent deutlich übererfüllt. Weitere zusätzliche Windenergiestandorte sind somit nicht zu rechtfertigen und gefährden den Rückhalt in der Bevölkerung für den Ausbau der erneuerbaren Energien.
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