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Was tun bei Baumfällungen? 

Der BUND erhält sehr oft Anfragen von besorgten BürgerInnen zu Baumfällungen. Deshalb möchten wir hier einige kurze Informationen zum Baumschutz in der Stadt Hannover geben. 


Welche Bäume fallen in der Landeshauptstadt Hannover unter Baumschutz?

Alle Straßenbäume sowie Bäume in Park- und Grünanlagen, aber auch Bäume auf privaten Grund. Voraussetzung ist, dass sie einen Stammumfang in 1 Meter Höhe von 60 cm haben. Ausgenommen sind Obstgehölze, die dem Ertrag dienen - zum Beispiel in Gärten und Kleingärten. Hier ist die Baumschutzsatzung nachzulesen: Baumschutz und Baumschutzsatzung (Externer Link)

Gilt das auch für Bäume im Stadtwald oder in Wäldern?

Nein, da gilt das Waldgesetz sowie politische Beschlüsse zum Umgang mit Bäumen im Stadtwald.


In welchen Fällen dürfen Bäume gefällt werden?

Wenn ein Baum unter die Baumschutzsatzung fällt, darf er nur gefällt werden, wenn es einen zwingenden Grund gibt. Dann wird ein Antrag an die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün gestellt. Für einen gefällten Baum ist dann eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.
Wenn ein Bebauungsplan rechtsgültig verabschiedet ist, dürfen dort die Bäume, die im Rahmen der Bebauung nicht mehr stehen bleiben können, gefällt werden. Diese fallen dann nicht mehr unter die Baumschutzsatzung. Ersatzpflanzungen werden im B-Plan festgesetzt.

 
In welcher Jahreszeit dürfen Bäume gefällt werden?

Nur außerhalb der Vegetationszeit, also ab 1. Oktober bis Ende Februar (BNatschG). Das gilt für alle Bäume und Sträucher jeglicher Größe.  Eine Ausnahme ist, wenn durch einen geschädigten Baum Menschen und Sachgüter gefährdet sind. Dann greift die Verkehrssicherungspflicht und eine Baumfällung kann umgehend genehmigt werden. 


Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass Bäume nicht legal gefällt werden?

Umgehend den Vorgang an das Baumschutzteam des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün telefonisch melden: Telefon 0511 16845316. Wenn die Fällung außerhalb der Sprechzeiten stattfindet, ist es sinnvoll, den Vorgang durch Fotos festzuhalten und diejenigen, die bei den Fällarbeiten tätig sind, zu fragen, ob sie eine Genehmigung zur Baumfällung haben. Wenn diese nicht vorliegt, kann es sein, dass es sich um einen Verstoß gegen geltendes Recht handelt. Dann sollte die Fällung gestoppt werden, in dem die Polizei unter 110 gerufen wird. 

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