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Naturschutzgebiet Fuchsbachtal durch Bibertourismus bedroht; Brut- und Setzzeit beginnt

18. Februar 2022 | Artenschutz, Wasser

Gemeinsame Pressemitteilung von Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere Leine, Jägerschaft, BUND Pattensen, NABU Pattensen, Naturschutzbeauftragte, Ökologische Station Mittleres Leinetal und Ortslandwirt Reden Pattensen

"Waschbärenfamilie" als Symbol für Bibertourismus

Das Naturschutzgebiet Fuchsbachtal zwischen Koldingen und Reden gehört zum NSG "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (NSG HA 239). Spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie suchen viele Menschen Naherholung in der Region. Ein Besuchermagnet sind die zurückgekehrten Biber, die von der Leine, über die Alte Leine bis in den Fuchsbach gewandert sind und hier im Naturschutzgebiet einen naturnahen Raum finden, wo sie Biberdämme bauen, Wasser aufstauen, um in ihre Schlafbauten zu gelangen, die sie ausschließlich unter Wasser schwimmend erreichen. Die Biber sind allerdings fast nur nachts aktiv. Ein weiterer Anziehungspunkt ist der sogenannte Bibersee am Fuchsbach, der Hobbyfotografen und Ornithologen von weither anzieht, um Wasservögel zu beobachten. Aber viele bleiben leider nicht auf den Wegen!

Tina Redeker vom BUND Pattensen und Thomas Volkert vom NABU Pattensen wenden sich mit einem dringenden Appell an die Öffentlichkeit: „Unsere gemeinsame Bitte an alle Erholungssuchende ist: Bitte respektieren Sie das Naturschutzgebiet am Fuchsbach und bleiben Sie auf dem offiziellen Wanderweg. Der schmale Bereich um den Fuchsbach ist mittlerweile mit Trampelpfaden durchfurcht, obwohl es abseits des Weges ein absolutes Betretungsverbot dieses wertvollen, geschützten Gebietes gibt.“

Dr. Hanna Kastein von der ÖSML ergänzt: „Damit sollen nicht neugierige Spaziergänger auf den Spuren von Bibern geärgert werden, sondern die hier lebenden, bedrohten Tierarten einen ungestörten Raum behalten.“ Naturschutzverbände bieten daher Führungen auf den Spuren des Bibers an; allerdings nur direkt am Wanderweg!

„Die meisten Menschen fordern mehr Naturschutz, aber wenn es darum geht, sich in der Natur respektvoll zu bewegen, dann werden häufig die allgemeinen Grundsätze missachtet: Gewässerrandstreifen sind wichtige Rückzugsgebiete für Wild, und dürfen keinesfalls – nicht nur in der Brut- und Setzzeit ab 1. März – gestört werden,“ betont Heiner Schnehage, Jäger und Hegepfleger aus Koldingen. „Leider wissen viele Spaziergänger nicht, dass das auch für die Felder und das angrenzende Grünland gilt, wo immer häufiger querfeldein und abseits der Wege herumgelaufen wird, oft mit nicht angeleinten Hunden. Sowohl im Naturschutz- und auch im Landschaftsschutzgebiet gilt übrigens das ganzjährige Anleinen von Hunden!“

„Als Ortslandwirt von Reden ist es mir leider unerklärlich“ sagt Eckardt Ihssen „dass aufgrund der Nähe des Wanderweges zum Lebensraum des Bibers mitunter nur 5 bis 10 m liegen und dennoch der Weg verlassen wird, um dem geschützten Biber noch näher zu kommen.“ So wird das Naturschutzgebiet auf beiden Seiten des Fuchsbachs zertrampelt ohne Rücksicht auf die Natur.

Die Naturschutzbeauftragte Maurer-Wohlatz erklärt: „Der Zweck eines Naturschutzgebietes ist es ja gerade, dass sich die Natur ungestört entwickeln kann, um den Zielarten, abgesehen vom Biber, den seltenen Vogelarten und Amphibien hier einen natürlichen Lebensraum zu sichern. Wir haben hier auch ein Vorkommen des sehr scheuen Eisvogels, der als besonders bedrohte Tierart auf der Roten Liste steht. Seine Brut ist in Gefahr, wenn ihm Menschen zu nah kommen. Wir Menschen sind Teil der Natur und dürfen unsere privaten Bedürfnisse nicht über die Natur stellen! Das gilt auch für das Fotografieren: Echte Naturfotografen verstehen sich als Gast und nicht als Eindringling in der Natur.“

Einige wenige dürfen in Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgaben das Naturschutzgebiet auch abseits der Wege betreten. Um ein ausgewogenes Miteinander zwischen Menschen und Tie-ren zu ermöglichen, sind teilweise Regulierungen notwendig. „So haben wir vom Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere Leine die örtlich vorhandenen Biberdämme drai-niert, um Gefahren durch Überschwemmungen von der wichtigen Verkehrsachse B 442 abzuwenden. Die damit einhergehende Wasserstandsabsenkung erfolgte nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde und unter Beachtung der Belange des Artenschutzes,“ erläutert die Geschäftsführerin der GVV52 Melanie Salchow.

Aber auch die ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehren aus Reden und Koldingen sind gefragt, wenn Bäume auf die Straße fallen, um Schaden abzuwenden.

Rückfragen:
Sibylle Maurer-Wohlatz – Naturschutzbeauftragte
Tel.: 0160 8416523

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