Pressemitteilung vom 18.03.2024. Im Deister gibt es seit November 2014 drei legale Mountainbike-Downhillstrecken, die mit Ausnahmegenehmigung im Landschaftsschutzgebiet betrieben werden. Hinzu kommen an die hundert digital aufgezeichnete und abrufbare Mountainbikestrecken im gesamten Deister, meist abseits der offiziellen Wegstrecken quer durch den Wald. Hierbei handelt es sich um illegale Strecken, die teilweise durch Geotope oder Kulturdenkmäler wie der Heisterburg verlaufen. [...]
Der gesamte Deister ist ein wichtiges Wildkatzen-Habitat, von dem aus sich die Tiere weiter in Richtung Norden verbreiten können. Auch im Gebiet der drei legalen Trails war vor deren Einweihung ein Wildkatzen-Streifgebiet bekannt. Die Wildkatze ist eine laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Wie konnte es sein, dass der gesetzlich vorgegebene Artenschutz hier derart ignoriert und bei der Genehmigung der Trails nicht genau hingesehen wurde?
[...] "Das Störungsverbot der streng geschützten Wildkatze muss eingehalten werden und ebenso gilt ohne Wenn und Aber das Verschlechterungsverbot hinsichtlich des Erhaltungszustandes der Population. Im Klartext heißt das, bevor ein neuer Trail angelegt wird, muss die Auswirkung weiterer Trails unter anderem auf die Wildkatzenpopulation wissenschaftlich untersucht werden.“, so Sibylle Maurer-Wohlatz, erste Vorsitzende des BUND Region Hannover. Wir sind bereit, im Rahmen des „Aktionsprogamm Deister“ an einem Nutzungskonzept für den Deister unter Beachtung der naturräumlichen Gegebenheiten und der Schutzvorschriften mitzuarbeiten, vor allem aufgrund der Beeinträchtigungen durch illegale Strecken im Deister.
Die vollständige PM findet ihr hier.